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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 20.03.2014
- 1 U 113/13 -
Unfall aufgrund Vorfahrtsverletzung: Hälftige Haftungsverteilung aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtsberechtigten
Vorfahrtsberechtigter muss sich aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung Mitverschulden anlasten lassen
Kommt es infolge einer Vorfahrtsverletzung zu einem Verkehrsunfall, so wird regelmäßig das Verschulden des in die Vorfahrtstraße einbiegenden vermutet. Dem Vorfahrtsberechtigten ist jedoch dann ein Mitverschulden anzulasten, wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 % vor, so begründet dies eine hälftige Haftungsverteilung. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2010 kam es zwischen einem Traktor und einem Pkw zu einem schweren
Verletzung des Vorfahrtsrechts begründete Verschulden des Traktorfahrers
Das Oberlandesgericht Naumburg führte zum Fall zunächst aus, dass der Traktorfahrer aufgrund der Sichtbehinderung durch die Büsche und Bäume sowie des Umstands, dass die Schaufel bereits in den Straßenraum hinein ragte, bevor er überhaupt die Fahrtrichtung einsehen konnte, gemäß § 10 StVO einen Einweiser gebraucht habe. Gegen diese Anforderung habe der Traktorfahrer verstoßen. Die dadurch bedingte
Deutlich überhöhte Geschwindigkeit des Klägers begründete hälftige Haftungsverteilung
Zu einer vollen oder zumindest überwiegenden Haftung des Einfahrenden komme es jedoch dann nicht, so das Oberlandesgericht weiter, wenn der Vorfahrtsberechtigte mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. In diesem Fall sei ihm ein
Geschwindigkeitsüberschreitung zwecks Feuerwehreinsatzes unerheblich
Für unerheblich hielt das Oberlandesgericht, dass sich der Kläger auf dem Weg zu einem Feuerwehreinsatz befand. Dies habe die
Schmerzensgeldhöhe von 13.000 Euro
Unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Klägers hielt das Oberlandesgericht ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2015
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Stendal, Urteil vom 22.07.2013
[Aktenzeichen: 21 O 153/11]
Jahrgang: 2015, Seite: 146 DAR 2015, 146
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Dokument-Nr. 21069
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