Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 23.04.2018
- 4 U 11/18 -
Kollision auf dem Autobahnparkplatz: Autofahrer muss bei Ausparken in einer Einbahnstraße beide Fahrtrichtungen absichern
Beim Ausparken muss mit Fahrzeug mit Sonderrechten oder Fußgänger in entgegengesetzter Richtung der Einbahnstraße gerechnet werden
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Autofahrer beim Ausparken in einer Einbahnstraße stets beide Fahrtrichtungen absichern muss, da grundsätzlich damit gerechnet werden muss, dass ein Fahrzeug mit Sonderrechten oder auch ein Fußgänger die Einbahnstraße in der entgegengesetzten Richtung nutzt.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte ein Mann rückwärts aus einer Parkbucht auf einem Autobahnparkplatz bei Melle
LG: Behördenmitarbeiters durfte Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung befahren
Das Landgericht gab der Behörde recht. Ihr Mitarbeiter hätte korrekt gehandelt. Er hätte die
Das wollte der Mann nicht akzeptieren und rief das Oberlandesgericht an. Er argumentierte, dass er mit dem "verbotswidrigen" Verhalten des Behördenmitarbeiters beim Ausparken nicht habe rechnen müssen. Dieser hätte den Bereich auch unschwer zu Fuß kontrollieren können.
Behördenmitarbeiter durfte gesetzlich eingeräumtes Sonderrecht wahrnehmen
Das Oberlandesgericht Oldenburg sah dies jedoch anders. Der Mann hätte beim Ausparken beide Fahrtrichtungen absichern müssen. Er habe damit rechnen müssen, dass ein Fahrzeug mit Sonderrechten oder auch ein Fußgänger die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2018
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- BGH: Vermutetes Verschulden des Rückwärtsfahrenden gilt aufgrund des Anscheinsbeweises auch bei Parkplatzunfällen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2016
[Aktenzeichen: VI ZR 179/15]) - Rückwärts ausparkender Autofahrer haftet allein bei Kollision mit anderem Fahrzeug
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2014
[Aktenzeichen: 4 U 46/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26316
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung26316
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.