wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 12.02.2010
6 U 164/09 -

OLG Oldenburg: Gaspreiserhöhungen durch regionalen Energieversorger unzulässig

AVBGasV nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat auf die Klage eines regionalen Energieversorgers hinsichtlich Zahlung rückständiger Gaspreisforderungen entschieden, dass der Energieversorger nicht zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt war und die die Forderungen daher unzulässig sind.

Der Energieversorger hatte gegen neun seiner Kunden u.a. auf Zahlung rückständiger Forderungen aus Gaslieferungen geklagt. In den Jahren 2004 bis 2006 hatte der Versorger seine Gaspreise insgesamt viermal erhöht. Die Beklagten hatten teilweise und zu unterschiedlichen Zeitpunkten gegen die öffentlich bekanntgegebenen Gaspreiserhöhungen Widerspruch eingelegt.

Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nicht zulässig

Das Landgericht Oldenburg hat die Zahlungsansprüche der Klägerin abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht die angefochtene Entscheidung hinsichtlich derjenigen Kunden bestätigt, die rechtzeitig, d. h. binnen einer angemessenen Frist gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch eingelegt haben. Der Klägerin stehe kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu. Die AVBGasV, aus der sich ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht, ergeben könnte, sei nicht anwendbar. Die Beklagten seien als (Norm-) Sonderkunden von dem Geltungsbereich der AVBGasV nicht erfasst. Die AVBGasV könne auch nicht im Wege der Analogie oder in anderer Weise auf die Beklagten als Tarifkunden angewendet werden. Schließlich seien die Bestimmungen der AVBGasV auch nicht als allgemeine Geschäftbedingungen in die Verträge einbezogen worden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2010
Quelle: ra-online, OLG Oldenburg

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9249 Dokument-Nr. 9249

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9249

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?