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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2022
- 4 U 136/21 -
Verbot des Überholens an unübersichtlichen Stellen dient auch dem Schutz des Überholten
Mögliche Gefährdung des Überholten
Das Verbot zum Überholen an unübersichtlichen Stellen gemäß § 5 Abs. 2 StVO gilt auch dem Schutz des Überholten. Denn auch dieser kann durch ein Überholmanöver gefährdet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 kam es auf einer Straße im Saarland zu einem Sturz mehrerer
Verbot des Überholens an unübersichtlichen Stellen dient auch dem Schutz des Überholten
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass das Verbot, an unübersichtlichen Stellen zu überholen, nicht nur dem Schutz des Gegenverkehrs diene, sondern auch des zu überholenden Verkehrsteilnehmers. Auch dieser könne durch ein regelwidriges
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2023
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.09.2021
[Aktenzeichen: 4 O 265/20]
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Dokument-Nr. 32606
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