Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.04.2017
- 1 U 166/14 -
Mängel an neu errichtetem Haus rechtfertigen keine Anfechtung des Werkvertrags
Mängelrechte des Werkvertragsrechts schließen Anfechtung aus
Liegt an einem neu errichteten Haus ein Mangel vor, so rechtfertigt dies nicht die Anfechtung des Werkvertrags wegen Eigenschaftsirrtums durch den Auftraggeber. Denn die Mängelrechte des Werkvertragsrechts gemäß § 634 BGB schließen das Anfechtungsrecht gemäß § 119 Abs. 2 BGB aus. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erklärte der Auftraggeber nach Fertigstellung des Hauses gegenüber der Auftragnehmerin die
Landgericht wies Zahlungsklage ab
Das Landgericht Kiel wies die Zahlungsklage ab. Seiner Ansicht nach habe dem Kläger kein Anfechtungsrecht zugestanden, so dass seine
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Rückzahlungsanspruch
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und beabsichtigte daher die Berufung des Klägers zurückzuweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung bestehe nicht, da die
Mängelrechte verdrängen Anfechtungsrecht wegen Eigenschaftsirrtum
Läge der Energieverbrauch über dem Zugesagten, so das Oberlandesgericht, wäre das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2018
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Kiel, Urteil vom 08.08.2014
[Aktenzeichen: 11 O 211/12]
Jahrgang: 2017, Seite: 461 NJW-Spezial 2017, 461
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26405
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26405
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.