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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.1998
- 3 U 22/97 -
Brennender Weihnachtsbaum: Echte Kerzen am Weihnachtsbaum sind nicht grob fahrlässig
Kerzen stellen zwangsläufig ein gewisses Brandrisiko dar
Grundsätzlich ist es erlaubt, Weihnachtsbäume mit echten Kerzen zu schmücken. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau ihren
Richter verurteilen die Versicherung auf Übernahme des Schadens
Doch die Richter konnten keine Schuld bei der Frau erkennen, da sie die
Trotz Brandrisiko dürfen an Weihnachtsbäumen Kerzen brennen
Die Richter führten aus, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2008
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7203
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