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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teelichter“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 15.01.2015
- 102 C 202/14 -
Kein Recht zur Mietminderung aufgrund fahrlässig verursachten Wohnungsbrandes
Mieter muss sich Verhalten des in Wohnung lebenden Angehörigen zurechnen lassen
Hat der Mieter einem Angehörigen die Wohnung zum Gebrauch überlassen, so muss er sich dessen Verhalten nach § 540 Abs. 2 BGB zurechnen lassen. Verursacht daher der Angehörige fahrlässig einen Wohnungsbrand, so steht dem Mieter kein Recht zur Mietminderung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Pankow/Weißensee hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete um 100 %, da die Wohnung infolge eines Brandes nicht mehr bewohnbar war. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an. Sie verwies darauf, dass die Mieterin die Wohnung ihrer Tochter zum Gebrauch überlassen und diese den Wohnungsbrand dadurch verursacht hatte, dass sie vor Verlassen der Wohnung eine nicht Kerze gelöscht hatte. Die Vermieterin klagte daher auf Zahlung der rückständigen Miete.Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Zahlung der... Lesen Sie mehr
Landgericht Aachen, Urteil vom 24.07.2009
- 9 O 212/08 -
Brandschaden durch Kerzenflamme aufgrund Einschlafens: Brennenlassen von fünf Kerzen in fünfarmigen Kerzenständer ist grob fahrlässig
Grobe Fahrlässigkeit begründet Leistungsfreiheit der Hausratsversicherung
Wer sich auf ein Sofa legt und dabei einschläft handelt grob fahrlässig, wenn er zugleich fünf Kerzen in einem fünfarmigen Kerzenständer brennen lässt. In einem solchen Fall ist die Hausratsversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 31. Dezember 2007 kam es im Partykeller eines Hauses zu einem Brandschaden, weil der Hauseigentümer nicht die fünf in einem fünfarmigen Kerzenständer befindlichen Kerzen löschte während er sich auf dem Sofa legte und einschlief. Während er schlief, löste sich eine der etwa 25 cm hohen Kerzen und fiel auf einen Stapel von Perserteppichen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14.01.2010
- 9 U 113/09 -
Eingeschlafen aufgrund Alkoholgenusses: Grobe Fahrlässigkeit bei durch Kerzen verursachten Brandschaden
Hausratsversicherung muss nicht zahlen
Wer sich aufgrund Alkoholgenusses schlafen legt und dabei brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig. Die Hausratsversicherung muss daher nicht für den durch die Kerzen verursachten Brandschaden einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ließ ein Mann fünf Kerzen in einem fünfarmigen Kerzenständer in der Nähe von leicht entzündlichen Gegenständen in seinem volleingerichteten Partyraum auf einem Tisch brennen. Er legte sich aufgrund Alkoholgenusses auf dem Sofa schlafen. Eine weitere Person befand sich nicht im Raum. Im Folgenden kam es aufgrund der Kerzen zu einem Brandschaden. Die Hausratsversicherung... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.04.1986
- IVa ZR 187/84 -
Eingeschlafen: Keine grobe Fahrlässigkeit bei durch Kerzen verursachten Brandschaden
Keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei Brennenlassen zweier Kerzen
Wer sich in einem Raum mit brennenden Kerzen aufhält, die zudem ordnungsgemäß in einem Kerzenständer aufgestellt sind, dem kann im Falle eines durch die Kerzen verursachten Brandschadens keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.
Der Besitzer eines Wohnmobils hatte im hinteren Bereich seines Fahrzeugs zwei Kerzen entzündet, um dort zu lesen. Nach einiger Zeit begab er sich auf den Fahrersitz, um dort Musik aus dem Radio zu hören. Dabei schlief er ein. Als er aufwachte, brannte der hintere Teil des Wohnmobils. Den entstandenen Schaden in Höhe von 50.000 DM forderte der Mann daraufhin von seiner Versicherung... Lesen Sie mehr
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 05.04.1990
- 7 O 261/89 -
Angezündete Kerzenpyramide im Wohnzimmer vergessen: Versicherung muss Brandschaden regulieren
Nur bei subjektiv grob fahrlässigem Verhalten des Geschädigten kann Versicherung Zahlung verweigern
Wer sein Wohnzimmer mit der Absicht verlässt, nach kurzer Zeit zurück zu kehren und dabei brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, hat im Falle eines Brandes Anspruch auf Schadensersatz durch eine entsprechende Versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor.
Im vorliegenden Fall kam es zu einem Brand, nachdem ein Mann eine Kerzenpyramide unbeaufsichtigt im Wohnzimmer zurückgelassen hatte. Der Mann war nach dem Gang zur Toilette durch ein Telefongespräch aufgehalten und anschließend von seiner Frau zum Essen in die Küche gerufen worden. Nachdem er schließlich nach 45 Minuten in das Wohnzimmer zurückkehrte, brannte bereits der Schrank, auf... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.12.1998
- 32 C 2597/98-40 -
2 Monate alter Adventskranz muss ständig beobachtet werden
Zur grob fahrlässigen Herbeiführung eines Wohnungsbrandes durch Entzünden eines 2 Monate alten Adventskranzes
Wer einem Adventskranz mit brennenden Kerzen keine Aufmerksamkeit schenkt, und wenn sich infolge dessen durch Entzünden der Zweige ein Brand entwickelt, der haftet für die entstehenden Brandschäden. Eine Versicherung, die auch Feuergefahr in ihre Leistung einschließt, kann dem Geschädigten in diesem Fall "grobe Fahrlässigkeit" unterstellen und damit einen Anspruch auf Schadensersatz von sich weisen. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.
Im vorliegenden Fall richtete ein brennender Adventskranz Schäden an Teppichboden, Wänden und der Decke eines Wohnzimmers an. Die Geschädigte hatte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die auch Feuer als versicherte Gefahr einschließt, und wollte diese jetzt auf Deckung des entstandenen Schadens in Anspruch nehmen. Die Versicherung vertrat jedoch die Auffassung, sie sei von einer... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.09.1994
- 9 U 150/94 -
OLG Köln zum Umfang der Pflicht, sich über das komplette Erlöschen von Adventskranzkerzen zu vergewissern
Glimmt der Docht noch?
Wer vor dem Verlassen der Wohnung die Kerzen ausbläst, es aber unterlässt, sich zu vergewissern, dass sie vollständig gelöscht sind, hat gute Chancen, dass die Hausratsversicherung einen späteren Brandschaden übernehmen muss. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Versicherungsnehmer seine Hausratversicherung auf Regulierung eines Brandschadens. Der Brand war aller Wahrscheinlichkeit nach von einem Adventskranz ausgegangen. Der klagende Versicherungsnehmer behauptete, die Kerzen am Adventskranz ausgeblasen zu haben. Er konnte aber nicht sicher sagen, ob alle Kerzen wirklich komplett aus waren.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 30.09.1999
- 2 U 161/99 (falsch: 2 U 61/99) -
Einer quengelt, alles brennt: Wohnungsbrand durch Adventskerzen nach "turbulentem" Familienaufbruch - Versicherung muss zahlen
Überlastete Mutter vergaß im Stress mit quengelndem Kind das Ausblasen der Adventskerzen - Keine grobe Fahrlässigkeit
Wenn eine Mutter sich beim Aufbruch zum Familienausflug mit einem ihrer Kinder rumärgert und deshalb die brennenden Adventskranzkerzen vergisst, ist dies "nicht als schlechterdings unentschuldbar" anzusehen. Die Versicherung muss daher einen Brandschaden regulieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Familie einen Onkel besuchen. Als man nachmittags beim Aufbruch war, musste sich die Mutter mit dem zehnjährigen Sohn abquälen, der keine Lust auf den Ausflug hatte. Zwei weitere Kinder waren bereits auf dem Weg zum Auto, in dem der Vater saß und hupend wartete. Der zehnjährige Sohn musste von der Mutter regelrecht "aus der Tür geschoben werden".... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.10.2001
- 7 S 4333/01 -
Adventskranz, menschliches Bedürfnis und zugeschlagene Haustür
Adventskranz löst Wohnungsbrand aus
Wer einen brennenden Adventskranz nur kurz unbeaufsichtigt lässt, um zur Toilette zu gehen und dann wegen des Läutens an der Haustür einem Gast - ohne im Besitz des Wohnungsschlüssels zu sein - die Haustür öffnet, während die nur angelehnte Wohnungstür ins Schloss fällt, hat einen während seiner Abwesenheit sich entwickelnden Wohnungsbrand nicht grob fahrfahrlässig verursacht. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Den 4. Advent des Jahres 1998 hatte sich eine Mieterin auch anders vorgestellt. Gerade als sie die vierte Kerze des Adventskranzes angezündet hatte, fühlte sie ein menschliches Bedürfnis und eilte zur Toilette. Alsdann läutete es an der Haustür. Da sich niemand an der Sprechanlage meldete, ging sie - ohne den Wohnungsschlüssel dabei zu haben - zur Haustür. Die Wohnungstür lehnte sie... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 28.10.1998
- 20 U 5148/98 -
Bei brennenden Adventskranzkerzen ungewollt eingeschlafen - Versicherung muss zahlen
Ständiger Blickkontakt zu brennenden Kerzen ist nicht erforderlich
Ein Adventskranz mit brennenden Kerzen darf kurze Zeit allein gelassen werden, um sich in einem anderen Zimmer auf die Couch zu legen. Kommt es zu einem Brand, muss die Hausratversicherung den Schaden bezahlen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Versicherungsnehmerin den Kranz allein im Esszimmer gelassen, um sich in dem durch eine Glastür abgetrennten Wohnzimmer auf die Couch zu legen. Dort schlief sie ein, während die Adventskerzen einen Brand verursachten. Die Versicherung wollte für den Schaden nicht aufkommen. Die Versicherungsnehmerin habe grob fahrlässig gehandelt.... Lesen Sie mehr
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