Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.09.2020
- 7 U 25/19 -
Keine Pflicht zur Beseitigung ausgebrachten Streuguts gleich nach jeder Verwendung
Splitt-Salz-Gemisch als geeignetes Streumittel
Der Streupflichtige muss nicht nach jeder Verwendung des Streuguts dieses gleich wieder beseitigen. Gerade ein Splitt-Salz-Gemisch soll präventiv gegen die von künftigen Schneefällen und Eisbildungen ausgehenden Gefahren schützen. Ein Splitt-Salz-Gemisch stellt zudem ein geeignetes Streumittel dar. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende März 2015 stürzte eine Radfahrerin im Norden von Schleswig-Holstein bei einem Abbiegevorgang und verletzte sich dabei. Sie gab an, auf einen für Fahrräder zugelassenen Gehweg gefahren und dort aufgrund des ausgebrachten Streuguts weggerutscht zu sein. Zur Unfallzeit herrschte aber kein Frost und die Fahrbahnbedingungen waren einwandfrei. Die Radfahrerin warf nun der Gemeinde vor, das
Landgericht wies Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Flensburg wies die Schadensersatzklage ab. Seiner Auffassung nach stelle die mangelnde Räumung des Streuguts keine Pflichtverletzung dar, weil Ende März grundsätzlich noch mit Nacht- und Bodenfrost zu rechnen sei. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein.
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Haftung der Gemeinde
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn der beklagten Gemeinde sei keine Verkehrssicherungspflichtverletzung anzulasten.
Keine Pflicht zur Beseitigung ausgebrachten Streuguts gleich nach jeder Verwendung
Von einem Streupflichtigen könne nicht erwartet werden, so das Oberlandesgericht, dass er das von ihm pflichtgemäß ausgebrachte
Splitt-Salz-Gemisch als geeignetes Streumittel
Das verwendete
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2021
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Flensburg, Urteil vom 25.01.2019
[Aktenzeichen: 2 O 66/18]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29708
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29708
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.