die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Splitt-Salz-Gemisch“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.09.2020
- 7 U 25/19 -
Keine Pflicht zur Beseitigung ausgebrachten Streuguts gleich nach jeder Verwendung
Splitt-Salz-Gemisch als geeignetes Streumittel
Der Streupflichtige muss nicht nach jeder Verwendung des Streuguts dieses gleich wieder beseitigen. Gerade ein Splitt-Salz-Gemisch soll präventiv gegen die von künftigen Schneefällen und Eisbildungen ausgehenden Gefahren schützen. Ein Splitt-Salz-Gemisch stellt zudem ein geeignetes Streumittel dar. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende März 2015 stürzte eine Radfahrerin im Norden von Schleswig-Holstein bei einem Abbiegevorgang und verletzte sich dabei. Sie gab an, auf einen für Fahrräder zugelassenen Gehweg gefahren und dort aufgrund des ausgebrachten Streuguts weggerutscht zu sein. Zur Unfallzeit herrschte aber kein Frost und die Fahrbahnbedingungen waren einwandfrei. Die Radfahrerin warf nun der Gemeinde vor, das Streugut nicht beseitigt zu haben. Zudem sei das verwendete Splitt-Salz-Gemisch ungeeignet als Streugut. Sie klagte daher auf Zahlung von Schadensersatz.Das Landgericht Flensburg wies die Schadensersatzklage... Lesen Sie mehr