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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2020
- OVG 4 B 3/20 -
Verwaltungsgerichte nicht zur Abänderung familiengerichtlicher Entscheidungen über den Versorgungsausgleich befugt
Keine Korrektur fehlerhafter Entscheidungen der Familiengerichte durch Verwaltungsgerichte
Verwaltungsgerichte sind nicht dazu befugt, Entscheidungen der Familiengerichte zum Versorgungsausgleich abzuändern. Dies gilt selbst dann, wenn die familiengerichtliche Entscheidung fehlerhaft ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 wurde vom Amtsgericht Berlin-Schöneberg eine Ehe geschieden. Zudem traf das Familiengericht Regelungen zum
Verwaltungsgericht korrigiert familiengerichtliche Entscheidung über Versorgungsausgleich
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zu Gunsten des Klägers und korrigierte die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg dahingehend, dass der
Oberverwaltungsgericht verneint Befugnis zur Abänderung familiengerichtlicher Entscheidungen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. Die Klage sei abzuweisen. Das Verwaltungsgericht sei nicht befugt gewesen, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.08.2019
[Aktenzeichen: VG 26 K 313.16]
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Dokument-Nr. 29759
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