wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2015
OVG 6 S 14.14 und OVG 6 S 15.15 -

Mitglieder der "Nachtwölfe" dürfen in die Bundesrepublik einreisen

Von der Bundespolizei geltend gemachte Gründe für Ein­reise­verweigerung nicht tragfähig

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass zwei russische Staatsangehörige, die Mitglieder des russischen Rockerclubs "Nachtwölfe" sind, zur Teilnahme an den Veranstaltungen aus Anlass des 70. Jahrestages des Sieges der Roten Armee in die Bundesrepublik einreisen dürfen.

Die beiden Staatsangehörigen des zugrunde liegenden Verfahrens waren im Besitz gültiger Schengen-Visa, von denen eines in Italien und eines von der Deutschen Botschaft in Moskau ausgestellt worden war. Die Bundespolizei verweigerte ihnen am 30. April 2015 am Flughafen Berlin-Schönefeld die Einreise. Sie reisten zwar nach Russland zurück, wandten sich aber sodann mit vorläufigen Rechtsschutzanträgen an das Verwaltungsgericht Berlin. Dieses verpflichtete die Bundesrepublik mit Beschlüssen vom 6. Mai 2015, ihnen die Einreise zu den genannten Zwecken zu gestatten.

Einreiseverweigerung muss sachlich gerechtfertigt und frei von Willkür sein

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidungen nunmehr bestätigt. Auch das Oberverwaltungsgericht hat die von der Bundespolizei geltend gemachten Gründe für die Einreiseverweigerung nicht als tragfähig angesehen. Die im Schengener Grenzkodex vorgesehenen Verweigerungsgründe für die Einreise seien nicht hinreichend dargelegt. Jedenfalls müsse eine hierauf gestützte Entscheidung sachlich gerechtfertigt und frei von Willkür sein. Daran fehle es, weil nicht ersichtlich sei, weshalb den beiden Antragstellern mit der Begründung, sie seien Mitglieder der "Nachtwölfe", die Einreise verweigert worden sei, während anderen Mitgliedern laut Presseberichten die Einreise gestattet bzw. gegen ihren Aufenthalt im Bundesgebiet nicht vorgegangen worden sei. Zudem habe die Bundesregierung ausdrücklich geäußert, gegen eine Teilnahme der eingereisten "Nachtwölfe" an Gedenkveranstaltungen zum 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges keine Bedenken zu haben. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung sei nicht geltend gemacht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Deutschland | Einreise | Einreiseverbot | Schengen-Visum

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21014 Dokument-Nr. 21014

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21014

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?