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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.05.2015
- VG 10 L 192.15 und VG 13 L 137.15 -
"Nachtwölfe": Russische Staatsangehörige dürfen zum Gedenken an Kriegsende nach Deutschland einreisen
Gefährdung der öffentliche Ordnung oder inneren Sicherheit nicht hinreichend ersichtlich
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei Eilverfahren die gegenüber russischen Staatsangehörigen ausgesprochene Einreiseverweigerung nach Deutschland aufgehoben.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 9. Mai 2015 findet in Berlin ein Motorradkorso aus Anlass des 70. Jahrestages des Sieges der Roten Armee über
Von der Bundespolizei geltend gemachten Verweigerungsgründe nicht tragfähig
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete die Bundesrepublik
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Fortbestehende Gefährlichkeit eines Unionsbürgers rechtfertigt langfristiges Einreiseverbot
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.03.2015
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 18.14]) - EU-Bürgern müssen Gründe für Einreiseverbot in EU-Mitgliedsstaat bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht im Detail dargelegt werden
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.06.2013
[Aktenzeichen: C-300/11])
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Dokument-Nr. 21003
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