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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 31.05.2022
- 13 PS 135/22 -
Abwesenheit von über 10 Stunden begründet Anspruch auf Erstattung von Übernachtungskosten ehrenamtlicher Richter
Begrenzung des Erstattungsanspruchs auf 70 €
Sind ehrenamtliche Richter über 10 Stunden abwesend, so steht ihnen ein Anspruch auf Erstattung der Übernachtungskosten zu. Der Anspruch ist aber begrenzt auf 70 €. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall machte eine ehrenamtliche
Anspruch auf Erstattung der Übernachtungskosten in Höhe von höchstens 70 €
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass die ehrenamtliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31897
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