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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.04.2020
- 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG -
Coronavirus: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern kippt Oster-Reisebeschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern
Außervollzugsetzung von § 4 a SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung M-V (i. d. F. v. 8. April 2020)
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot rückgängig gemacht. Es bezieht sich auf die Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG) § 4 a der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) in der Fassung vom 8. April 2020 vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.
Mit § 4 a der Verordnung war für den Zeitraum der Osterfeiertage den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt worden tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln und in die Gemeinden, die unmittelbar an die Ostseeküste angrenzen, sowie in die Stadt Waren an der Müritz und in mehrere Ämter der mecklenburgischen Seenplatte zu unternehmen.
Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Verfahren hat der Senat zunächst nur sogenannte „Tenorbeschlüsse“ gefasst, die nur die Entscheidung selbst enthalten. Die schriftlichen Entscheidungsgründe zu den beiden Beschlüssen liegen zurzeit noch nicht vor. Sie sollen im Laufe des Tages noch hinzugefügt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommernt, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 28630
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