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Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 23.09.2022
- 21 D 12/19.AK -
OVG weist Klage einer Gemeinde gegen die Erdgasfernleitung ZEELINK ab
Erdgasfernleitung erfüllt Anforderungen der Verordnung über Gashochdruckleitungen
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Klage der Gemeinde Hünxe gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für den Bau und Betrieb der Erdgasfernleitung ZEELINK abgewiesen.
Die
OVG: Technische Sicherheit der Erdgasfernleitung gewährleistet
Diesen Einwänden ist das OVG nicht gefolgt. Der angefochtene
Auch keine Verletzung eigener Belange ersichtlich
Im Hinblick auf die geltend gemachte Verletzung ihres gemeindlichen Selberverwaltungsrechts ist eine Verletzung der Klägerin in ihren eigenen Belangen, insbesondere eine Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit, nicht ersichtlich. Angesichts einer von der Klägerin selbst Anfang des Jahres 2021 in sozialen Medien veröffentlichen Mitteilung ist davon ausgehen, dass ein geplantes, in der Nähe der Leitung gelegenes Baugebiet ohne Weiteres realisiert werden kann. Eine weitere, ebenfalls den zuvor behandelten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32224
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