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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2020
- 13 B 855/20.NE -
Corona-Pandemie: Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas des Landes Nordrhein-Westfallen derzeit rechtmäßig
OVG lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab
Mit Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen nach der Coronabetreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit voraussichtlich rechtmäßig ist.
Die
Ehepaar wehrt sich vor Gericht gegen eingeschränkten Regelbetrieb
Der vertraglich geschuldete
OVG lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab
Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Es sei voraussichtlich nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber annehme, dass der
Hygienemaßnahmen erfordern intensiveren Betreuungsaufwand
Nach Auffassung des OVG sei auch nicht erkennbar fehlerhaft, dass die effektive Umsetzung dieser Standards in der Mehrzahl der Betreuungseinrichtungen erst durch eine erhebliche Reduzierung der Betreuungszeiten ermöglicht werde. Diese Annahme basiere im Wesentlichen auf der Prämisse, dass durch den eingeschränkten
Eingeschränkter Regelbetrieb ohne zusätzliche Notbetreuung nicht unangemessen
Schließlich erscheine es auch nicht unangemessen, wenn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28950
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