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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.10.2012
- 20 B 1097/12.AK -
Eilantrag gegen Beginn der Bauarbeiten zur Verlegung und Verlängerung der Straßenbahnlinie 310 in Bochum-Langendreer abgelehnt
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist sachgerechten Hilfsantrag als unbegründet ab
Der Eilantrag eines Gewerbetreibenden, der sich gegen den Beginn der Bauarbeiten zur Verlegung und Verlängerung der Straßenbahnlinie 310 in Bochum-Langendreer gewandt hatte, ist unbegründet und somit abzuweisen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Mit
Planfeststellungsbeschluss verstößt nicht gegen Rechtsvorschriften
Gegen dieses Vorhaben wandte sich der Antragsteller in der zweiten Septemberhälfte 2012 mit einer Klage. Zugleich stellte er einen Eilantrag, den bevorstehenden Beginn der
Vorhaben entspricht dem für das Planfeststellungsverfahren maßgebliche Personenbeförderungsgesetz
Es sprächen bereits gewichtige Gründe dafür, dass der Antragsteller mit weiten Teilen seines Vorbringens ausgeschlossen sei. Jedenfalls greife aber das Vorbringen des Antragstellers in der Sache nicht durch. Insbesondere bestehe am Vorliegen einer Planrechtfertigung kein Zweifel, weil das Vorhaben den Zielen entspreche, die das für das Planfeststellungsverfahren maßgebliche Personenbeförderungsgesetz festlege. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Stuttgart 21: Planfeststellung für Talquerung mit neuem Hauptbahnhof hat Bestand
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2012
[Aktenzeichen: 5 S 1200/12]) - Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss "Stuttgart 21" erfolglos
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2006
[Aktenzeichen: 5 S 596/05, 5 S 847/05, 5 S 848/05])
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Dokument-Nr. 14319
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