wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.07.2021
5 A 1386/20 -

Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ stellt Volksverhetzung dar

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Stadt Mönchengladbach zu Recht von dem klagenden Kreisverband der NPD verlangt hat, Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ abzuhängen.

Während des Wahlkampfes für die Europawahl im Mai 2019 nutzte der Kläger, der NPD-Kreisverband Mönchengladbach, Plakate mit diesem Wahlkampfslogan. Im Hintergrund waren die Namen zahlreicher Orte zu sehen, in denen Migranten Tötungsdelikte gegen deutsche Staatsbürger begangen haben sollen. Die Stadt Mönchengladbach forderte den Kläger auf, diese Plakate kurzfristig zu entfernen. Der Kläger kam dem nach. Er hat jedoch im Klagewege die Feststellung begehrt, dass die Anordnung rechtswidrig gewesen sei. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen.

OVG: Gestaltung des Plakates erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung

Das Oberverwaltungsgericht hat die dagegen eingelegte Berufung zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Zur Begründung hat er im Wesentlichen ausgeführt: Die konkrete Gestaltung des Plakates einschließlich der beiden zentralen Aussagen sowie des Hintergrundtextes erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar sind im politischen Meinungskampf - und gerade in Vorwahlzeiten - auch zugespitzte und polemische Äußerungen von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Es muss stets ermittelt werden, ob auch straffreie Auslegungen in Betracht kommen.

OVG: Straffreie Auslegung hier nicht gegeben

Unter Einbeziehung des Kontextes, der sich dem Betrachter aufdrängt, ergibt sich hier aber nach Auffassung des Senats allein ein strafbarer Inhalt. Das Wahlplakat zielt darauf ab, alle Migranten mit Mördern gleichzusetzen, vor denen Deutsche überall Angst haben müssten. Durch die Aufzählung von Orten und das Anschneiden der Ortsnamen entsteht zudem der Eindruck, dass es sich um eine Vielzahl an Vorfällen handelt. Dies negiert in der Gesamtschau die Menschenwürde der hier lebenden Migranten und ist geeignet, durch das Schüren von Hass den öffentlichen Frieden zu beeinträchtigen.

Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen

Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, weil die Frage der strafrechtlichen Bewertung des Plakats durch die Verwaltungs- und auch die Strafgerichte nicht einheitlich ausfällt. Der Kläger hat die Revision bereits eingelegt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Parteienrecht | Verwaltungsrecht | Wahlrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Menschenwürde | Migranten | NPD | Volksverhetzung | Wahlplakate | Wahlsichtwerbung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30511 Dokument-Nr. 30511

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30511

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (3)

 
 
Dr. Klaus Miehling schrieb am 09.07.2021

"entsteht zudem der Eindruck, dass es sich um eine Vielzahl an Vorfällen handelt"

Es IST eine Vielzahl von Fällen:

https://www.focus.de/kultur/gesellschaft/entwicklung-seit-2016-straftaten-durch-zuwanderer-bka-bericht-listet-knapp-2000-toetungsdelikte-seit-2016-auf_id_13441205.html

Tante Emma antwortete am 09.07.2021

Ich schlage vor, Sie lesen auch mal das was Sie da so angeblich gelesen haben.

 

"Bei den aufgeklärten Straftaten gegen das Leben liegt der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer (452 Personen) an der Gesamtzahl der deutschlandweit registrierten Tatverdächtigen (3649 Personen) bei 12,4 Prozent."

 

Heisst: 87,6% dieser Taten werden nach wie vor von Deutschen begangen. Wohlgemerkt hat der LOCUS hier die Werte von 2016-2020 zusammmengeflickt.

Ingrid Okon schrieb am 09.07.2021

gutes Urteil!

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?