Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.07.2021
- 5 A 1386/20 -
Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen
Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ stellt Volksverhetzung dar
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Stadt Mönchengladbach zu Recht von dem klagenden Kreisverband der NPD verlangt hat, Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ abzuhängen.
Während des Wahlkampfes für die Europawahl im Mai 2019 nutzte der Kläger, der NPD-Kreisverband Mönchengladbach, Plakate mit diesem Wahlkampfslogan. Im Hintergrund waren die Namen zahlreicher Orte zu sehen, in denen
OVG: Gestaltung des Plakates erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung
Das Oberverwaltungsgericht hat die dagegen eingelegte Berufung zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Zur Begründung hat er im Wesentlichen ausgeführt: Die konkrete Gestaltung des Plakates einschließlich der beiden zentralen Aussagen sowie des Hintergrundtextes erfüllt den Straftatbestand der
OVG: Straffreie Auslegung hier nicht gegeben
Unter Einbeziehung des Kontextes, der sich dem Betrachter aufdrängt, ergibt sich hier aber nach Auffassung des Senats allein ein strafbarer Inhalt. Das Wahlplakat zielt darauf ab, alle
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen
Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, weil die Frage der strafrechtlichen Bewertung des Plakats durch die Verwaltungs- und auch die Strafgerichte nicht einheitlich ausfällt. Der Kläger hat die Revision bereits eingelegt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30511
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30511
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.