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Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 09.09.2013
- 4 L 1117/13.KS -
Bad Hersfeld: NPD-Wahlplakate müssen wieder aufgehängt werden
Werbeslogan "Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" stellt keine Volksverhetzung dar
Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass der Werbeslogan "Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" auf den Wahlplakaten der NPD nicht eindeutig zu Willkürmaßnahmen gegen Roma und Sinti auffordert und daher nicht als Volksverhetzung einzustufen ist. Die Stadt Bad Hersfeld muss die NPD-Wahlplakate daher wieder in der Stadt aufhängen.
"Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" - mit diesem Slogan wirbt die
Werbeslogan fordert nicht eindeutig zu Willkürmaßnahmen gegen Roma und Sinti auf
Dagegen wandte sich die
Slogan kann nicht zwangsläufig als Diskriminierung einer Volksgruppe ausgelegt werden
Nach Auffassung des Gerichts könnte man den Slogan allerdings auch so auslegen, dass staatliche Gelder eher der älteren Generation zukommen sollen als den genannten Volksgruppen. Und dies bedeute dann eben nicht zwangsläufig eine
Wahlplakate sind bei nicht eindeutiger Volksverhetzung in einer Demokratie hinzunehmen
Das Gericht sieht durchaus, dass Bürger mit dem Slogan der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
- Beleidigungsverurteilung: NPD-Wahlplakat mit Konterfei des CDU- Integrationsbeauftragten und dem Slogan "echte" und "falscher Thüringer" unzulässig
(Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 30.06.2011
[Aktenzeichen: 1 Ss 25/11]) - VG Berlin: NPD muss Wahlplakate in Friedrichhain-Kreuzberg nicht entfernen
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.09.2011
[Aktenzeichen: VG 1 L 293.11])
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Dokument-Nr. 16737
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