Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2009
- 8 A 1531/09 -
Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes
Ordnungsbehörden sind keine Polizei
Die Stadt Wuppertal ist nicht berechtigt, Fahrzeuge ihres Kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn auszurüsten. Dies hat das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt.
Die Stadt Wuppertal (Klägerin) hatte bei der beklagten Bezirksregierung Düsseldorf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Ausstattung von Fahrzeugen ihres Kommunalen Ordnungsdienstes mit
OVG: Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes dürften nicht ohne Ausnahmegenehmigung mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgestattet werden
In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 8. Senats aus: Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes dürften nicht ohne Ausnahmegenehmigung mit
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2009
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8552
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8552
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.