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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ordnungsdienst“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.01.2023
- 4 K 602/22.NW -

Pausenräume von Prostituierten dürfen vom Ordnungsamt betreten werden

Weder das Prostituierten­schutz­gesetz noch die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen einem konzessionierten und einem nicht konzessionierten Bereich

Das Betreten von Pausenräumen für Prostituierte in einer Prostitutionsstätte durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften ist rechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. entschieden.

Die Klägerinnen betreiben eine Prostitutionsstätte in Speyer, die neben zehn Arbeitszimmern zur Erbringung sexueller Dienstleistungen, einem Lagerraum, drei Bädern und zwei Empfangsräumen auch einen mittels Vorhang und Tür abgetrennten und als "Privat" gekennzeichneten Sozialraum mit Küche und Wintergarten sowie 11 Ruheräume und ein großes Bad für die Prostituierten und sonstigen Beschäftigten umfasst. Bei einer Routinekontrolle zur Überwachung der Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften am 13. Juni 2022 betraten Mitarbeiter der beklagten Stadt Speyer auch diese als "Privat" gekennzeichneten Räumlichkeiten, wobei zwischen den Beteiligten streitig... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 02.02.2018
- 1115 OWi 230 Js 189802/17 -

Betreten von Kinderspielplätzen mit Hunden mit einer Schulterhöhe von über 50 cm unzulässig

Rentnerin zu Geldbuße von 100 Euro verurteilt

Hundebesitzern mit Hunden, die eine Schulterhöhe von über 50 cm haben, ist nach der Münchner Hundeverordnung auch das bloß fahrlässige Betreten von Spiel- und Bolzplätzen untersagt. Das Amtsgericht München hat daher eine Rentnerin wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Betretungsverbot von Kinderspielplätzen mit einem größeren Hund zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt.

Im zugrunde liegenden Fall betrat eine 72-jährige Rentnerin am 14. November 2016 gegen 14.10 Uhr mit ihrem schwarzhaarigen Mischling, der eine Schulterhöhe von über 50 cm aufweist, den Bolzplatz im Fideliopark in München. Auf dieser Spielwiese waren zwei Fußballeisentore aufgestellt. Ihr freilaufender Hund lief mit einem weiteren größeren beigefarbenen Hund zwischen den Toren hin und her.... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 15.11.2017
- 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243/17 -

Verbreitung rechtsextremer Bilder im privaten Gruppenchat bei WhatsApp rechtfertigt keine Kündigung des Arbeitnehmers

Privater Chatverlauf steht unter Schutz der Vertraulichkeit

Werden rechtsextreme Bilder in einem privaten Gruppenchat unter Kollegen bei WhatsApp ausgetauscht, so rechtfertigt dies keine Kündigung der Arbeitnehmer. Denn der private Chatverlauf steht unter dem Schutz der Vertraulichkeit. Die Arbeitnehmer dürfen darauf vertrauen, dass der Chatverlauf nicht nach außen dringt. Dies hat das Arbeitsgericht Mainz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 erfuhr eine Stadt, dass eine Gruppe von sechs Mitarbeitern des Ordnungsamts in einem privaten Gruppenchat bei WhatsApp rechtsextreme Bilder austauschte. Die Mitarbeiter waren unter anderem für Abschiebungen zuständig. Von den Vorfällen gelangte die Stadt durch ein Gruppenmitglied Kenntnis. Die Stadt sprach daraufhin gegenüber... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 18.09.2015
- 2 Ca 1992/13 -

Annahme verbilligter Speisen während Dienstzeit rechtfertigt ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters vom Ordnungsamt

Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen vertragliche Pflichten

Nimmt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes während der Dienstzeit verbilligte Speisen an, so begründet dies allein zwar noch nicht den Verdacht der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit. Eine fristlose Kündigung kommt daher nicht in Betracht. Jedoch verstößt er gegen seine vertraglichen Pflichten, was eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2013 erhielt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine fristlose Kündigung. Eine ordentliche Kündigung wurde zudem im November 2013 hilfsweise ebenfalls erklärt. Hintergrund dessen war unter anderem der Vorwurf der Vorteilsannahme oder sogar Bestechlichkeit. Seine Arbeitgeberin behauptete, dass der Mitarbeiter von mehreren Imbissbetreibern... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26.07.2012
- VG 26 L 377.12 -

Griff in die Bezirkskasse: Ehemaliger Leiter des Ordnungsdienstes muss veruntreuten Geldbetrag sofort zurückzahlen

Beamten wegen Veruntreuung zur Freiheitsstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf muss einen von ihm veruntreuten Geldbetrag sofort zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall stand der Antragsteller bis zu seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im August 2011 als Amtsrat im Dienst des Antragsgegners. Seit 2005 war er im Ordnungsamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf von Berlin eingesetzt, unter anderem als Leiter des allgemeinen Außendienstes. In dieser Funktion trat er auch in der Doku-Reihe "Mein Revier - Ordnungshüter räumen... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.05.2011
- 19 Sa 1753/10 -

Größe der Dienstspinds der hessischen Ordnungspolizei zur ordnungsgemäßen Verwahrung der Dienstkleidung ausreichend

Hessisches LAG zur Frage wie groß ein Dienstspint der Ordnungspolizei sein muss

Das Hessische Landesarbeitsgericht musste sich mit der Frage beschäftigen, wie groß ein Dienstsprind der Ordnungspolizei zu sein hat. Das Gericht stellte dabei fest, dass ein Dienstspind von 1,75 m Höhe, 1 m Breite und 0,46 m Tiefe genügt, um die Dienstkleidung eines Ordnungspolizisten ordnungsgemäß zu verwahren.

Der über 50-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls ist seit vielen Jahren in einer nordhessischen Stadt als Ordnungspolizist eingesetzt und hat Dienstkleidung zu tragen. Diese besteht aus sechs Diensthosen, einem kurzärmeligen und einem langärmeligen Hemd, einem Rollkragenpullover, einem Pullover mit V- Ausschnitt, einer Strickjacke, einer Schirmmütze, einem Blouson, einem Parka,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2009
- 8 A 1531/09 -

Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes

Ordnungsbehörden sind keine Polizei

Die Stadt Wuppertal ist nicht berechtigt, Fahrzeuge ihres Kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn auszurüsten. Dies hat das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt.

Die Stadt Wuppertal (Klägerin) hatte bei der beklagten Bezirksregierung Düsseldorf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Ausstattung von Fahrzeugen ihres Kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn beantragt. Die Klägerin hatte darauf verwiesen, dass ihr uniformierter Vollzugsdienst zunehmend anstelle der Polizei Gefahrenabwehraufgaben übernehme. Dabei gerate... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2009
- 14 K 2548/08 -

Kein Blaulicht für die Einsatzfahrzeuge des Ordnungsamts

Straßenverkehrszulassungsordnung sieht dies nicht vor

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage der Stadt Wuppertal gegen die Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen, mit der sie die Ausstattung der Fahrzeuge ihres Kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn erstrebt.

Das Recht, auch Fahrzeuge des Ordnungsamts mit Blaulicht und Einsatzhorn auszurüsten, ergebe sich nicht obligatorisch aus der Straßenverkehrszulassungsordnung. Diese sehe eine solche Ausstattung nur für den Vollzugsdienst der Polizei vor. Die Klägerin habe aber auch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung zur Ausstattung der Fahrzeuge des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht... Lesen Sie mehr