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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.05.2023
- 8 A 464/23 -
Fehlende Mitwirkung des Fahrzeughalters zur Fahreridentifizierung nicht Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage
Unmöglichkeit der Täterermittlung ausreichend
Für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gemäß § 31 a Abs. 1 StVZO ist es nicht Voraussetzung, dass der Fahrzeughalter bei der Fahreridentifizierung nicht mitwirkt. Vielmehr kommt es allein darauf an, ob die Täterermittlung unmöglich ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Juni 2022 gegen den Halter eines Fahrzeugs eine
Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung nicht zu. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 06.02.2022
[Aktenzeichen: 14 K 2729/22]
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Dokument-Nr. 33072
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