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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2010
- 1 C 10320/09.OVG/ 1 C 10403/09.OVG -
Keine schädlichen Auswirkungen auf Einzelhandel durch benachbartes Einkaufscenter
Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg
Das Oberverwaltngsgericht Rheinland-Pfalz hält die Gefahr erheblicher Umsatzeinbußen für den Einzelhandel in Innenstädten durch die Errichtung eines nahegelegenen Fabrikverkaufszentrum für nicht gegeben. Der Bebauungsplan für ein Factory-Outlet-Center (FOC) in Montabaur begegnet daher keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken und ist daher wirksam.
Im zugrunde liegenden Fall wollte die Stadt Montabaur im Bereich des ICE-Bahnhofs unmittelbar an der Bundesautobahn A 3 ein
Bebauungsplan dient als Fortentwicklung
Für den
Bebauungsplan entspricht Gebot der planerischen Konfliktbewältigung
Der
Einkaufscenter steht in keinem Widerspruch zum so genannten Zentralitätsgebot
Das FOC Montabaur verstoße des Weiteren nicht gegen die übergeordneten Ziele der Raumordnung des Landes. Es stehe namentlich nicht im Widerspruch zum so genannten Zentralitätsgebot nach dem Landesentwicklungsplan IV. Denn Montabaur sei ein Mittelzentrum, in dem auch Einkaufszentren mit mehr als 2000 m² angesiedelt werden dürften. Das geplante FOC verstoße auch nicht gegen das städtebauliche Integrationsgebot, demzufolge großflächige Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment nur in zentralen Versorgungsbereichen - also insbesondere in Innenstädten - angesiedelt werden dürften. Denn insoweit habe das Landesinnenministerium durch einen Zielabweichungsbescheid eine Ausnahme für das FOC Montabaur zugelassen. Dieser Bescheid sei mittlerweile bestandskräftig und könne daher im Rahmen der vorliegenden
Erheblichen Umsatzeinbußen für den Einzelhandel sind nicht zu erwarten
Der
Ursprüngliches Gutachten beruhe auf veraltete Zahlen - durch Sachverhaltsermittlung Verfahrensfehler jedoch geheilt
Allerdings habe die Stadt Montabaur die Auswirkungen des FOC auf den Einzelhandel in den Nachbarstädten zunächst nur unzureichend ermittelt. Das ursprüngliche, im Planaufstellungsverfahren eingeholte Gutachten beruhe auf veralteten Zahlen und weise zudem weitere Mängel auf. Es sei daher als alleinige Grundlage der interkommunalen Abstimmung nicht geeignet gewesen. Dieser Verfahrensfehler bei der Sachverhaltsermittlung sei jedoch im Rahmen der maßgeblichen Planerhaltungsvorschriften geheilt worden. Nach den nunmehr verfügbaren Erkenntnismitteln sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Rat der Stadt Montabaur den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Factory-Outlet-Center dürfen auch in Gemeinden mit unter 100.000 Einwohnern angesiedelt werden
(Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.08.2009
[Aktenzeichen: VerfGH 18/08]) - Bebauungsplan muss an geänderte Marktverhältnisse angepasst werden - Stadt wendet sich erfolgreich gegen Bau eines Factory Outlet-Centers
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.11.2008
[Aktenzeichen: 3 L 281/03]) - Bebauungsplan für Factory Outlet Center "auf der grünen Wiese" gemäß Landesentwicklungsprogramm unwirksam
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.05.2006
[Aktenzeichen: OVG 12 A 28.05]) - Verwaltungsgericht stoppt Bau eines Einkaufszentrums in Stuhr-Brinkum
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 18.08.2005
[Aktenzeichen: 4 B 4371/05])
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Dokument-Nr. 10563
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