wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 18.08.2005
4 B 4371/05 -

Verwaltungsgericht stoppt Bau eines Einkaufszentrums in Stuhr-Brinkum

Eilantrag Bremens gegen die Baugenehmigung des Einkaufszentrums in Stuhr-Brinkum hat Erfolg

Mit Beschluss vom 18. August 2005 gab das Verwaltungsgericht einem gegen den Landkreis Diepholz gerichteten Eilantrag der Stadtgemeinde Bremen statt, die sich gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von 12 Einzelverkaufsstätten mit einer Verkaufsfläche von knapp 3.000 m² unmittelbar neben dem bestehenden Factory Outlet-Center "Ochtum Park" gewandt hatte.

Die Stadtgemeinde Bremen machte geltend, mit der erteilten Baugenehmigung werde ein Einkaufszentrum genehmigt, das an dieser Stelle bauplanungsrechtlich nicht zulässig sei. Bremen befürchtet einen Kaufkraftabfluss aus der eigenen Innenstadt, da durch die Baugenehmigung der bestehende "Ochtum Park" (Verkaufsfläche: ca. 10.000 m² ) erweitert werden solle, der jetzt bereits größtenteils als Factory Outlet-Center genutzt wird.

Der Landkreis Diepholz und der Bauherr stellen darauf ab, dass lediglich Einzelverkaufsstätten und kein Einkaufszentrum genehmigt worden sei. Ein Zusammenhang mit dem "Ochtum Park" bestehe nicht. Solche Einzelverkaufsstätten seien im Gewerbegebiet zulässig. Außerdem sei der erwartende Kaufkraftabfluss für die Bremer Innenstadt kaum spürbar.

Das Gericht ist der Argumentation der Stadtgemeinde Bremen gefolgt. Schon das jetzt genehmigte Vorhaben für sich betrachtet sei bauplanungsrechtlich unzulässig, weil die erteilte Baugenehmigung eine Nutzung als Einkaufszentrum zulasse. Abgesehen davon bilde es eine Einheit mit dem bereits bestehenden "Ochtum Park", unter anderem deswegen, weil es von den gleichen Investoren betrieben werde und im Internet als Erweiterung auch bereits beworben worden sei. Damit sei es auch als Erweiterung eines bereits bestehenden Einkaufszentrums baurechtswidrig.

Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg könne eine Nachbargemeinde unter Berufung auf das zwischen Gemeinden geltende Rücksichtnahmegebot eine solche Baugenehmigung gerichtlich anfechten, wenn ein Einkaufszentrum entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans genehmigt werde und von diesem Vorhaben Auswirkungen auf die Innenstadt ausgingen. Auf dieser Grundlage sei es geboten, die Vollziehung der Baugenehmigung auszusetzen.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 19.08.2005

Aktuelle Urteile aus dem Öffentliches Baurecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 888 Dokument-Nr. 888

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss888

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?