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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2005
- 7 A 10817/05.OVG -
Arbeitgeber muss Kosten der Abschiebung eines illegal beschäftigten Ausländers tragen
Ein Arbeitgeber haftet für die Kosten der Abschiebung des von ihm illegal beschäftigten Ausländers. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Bei einer Kontrolle des Arbeitsamtes wurde ein Kosovo-Albaner im Restaurant des Klägers bei Küchenarbeiten angetroffen. Der Ausländer, der nach Ablehnung seines Asylantrages ausreisepflichtig war, hatte sich bereits Wochen zuvor seiner Rückführung in den Kosovo entzogen. Er wurde nun in Abschiebehaft genommen und auf dem Luftwege nach Pristina abgeschoben. Die Transportkosten in Höhe von 1.548,11 DM (791,54 €) und die Kosten der Abschiebehaft in Höhe von 3.024,00 DM (1.546,15 €) machte die Ausländerbehörde gegenüber dem Kläger als Arbeitgeber geltend. Die hiergegen erhobene Klage wies das Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren ab.
Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt habe, müsse die
vgl. auch: VG Koblenz, Urt. v. 18.05.2005: Frau muss Abschiebungskosten eines illegal bei ihr beschäftigten Ausländers zahlen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 66/05 des OVG Rheinland-Pfalz vom 12.12.2005
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Dokument-Nr. 1444
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