Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2018
- 7 A 11529/17.OVG -
Ausweisung eines Palästinensers wegen Terrorismuspropaganda rechtmäßig
Öffentliches Ausweisungsinteresse wiegt nach rechtskräftiger Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten besonders schwer
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers, der Propaganda islamistischer terroristischer Vereinigungen im Internet verbreitet hatte, rechtmäßig ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1986 in Syrien geborene Kläger, der staatenloser
Ausweisung bereits durch generalpräventive Erwägungen gerechtfertigt
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies seine Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Sofortige Ausweisung wegen Veröffentlichung von Terrorismus und Dschihad unterstützender Videos auf YouTube rechtmäßig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.2012
[Aktenzeichen: 12 S 2092/12]) - Ausweisung wegen Unterstützung des Terrorismus nur bei hinreichenden Anhaltspunkten
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24.10.2008
[Aktenzeichen: 10 CS 08.2339])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25747
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25747
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.