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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2012
- LBG-H A 10353/12 -
Apotheker darf keine "Rezeptprämie" gewähren
Verhalten des Apothekers stellt Berufspflichtverletzung dar
Apotheker dürfen Kunden für die Einlösung eines Rezeptes keinen Einkaufsgutschein als "Rezeptprämie" überreichen, da ein solches Verhalten eine Berufspflichtverletzung darstellt. Dies entschied das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und verwarnte auf Antrag der Landesapothekerkammer einen Apotheker wegen eines Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung.
Im zugrunde liegenden Streitfall warb ein Apotheker mit einer "Rezeptprämie": Für die Einlösung eines Rezepts bekam der Kunde pro verschreibungspflichtigem
Gericht rügt Verstoß gegen Arzneimittelgesetz und gegen Arzneimittelpreisverordnung
Das Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz schloss sich dieser Auffassung an. Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wettbewerbsrechtlich bei geringwertigen Kleinigkeiten keine Unterlassung gefordert werden könne, stelle das Verhalten eine Berufspflichtverletzung dar. Der Apotheker habe gegen das Arzneimittelgesetz und die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Geringwertige "Apotheken-Taler" für rezeptpflichtige Arzneimittel zulässig
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 23.05.2012
[Aktenzeichen: 5 A 34/11]) - Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln teilweise unzulässig
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.07.2011
[Aktenzeichen: 13 ME 94/11, 13 ME 95/11 und 13 ME 111/11]) - BGH: Apotheken-Rabatte und -Zugaben von mehr als einem Euro für preisgebundene Arzneimittel unzulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.09.2010
[Aktenzeichen: I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 72/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09])
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Dokument-Nr. 14370
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