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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022
- 5 MB 42/21 -
Keine "individuelle Lösung" bei der Müllabfuhr
Anwohner einer Sackgasse müssen Mülltonne zu Sammelplatz bringen
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass Anwohner einer Sackgasse grundsätzlich verpflichtet werden können, ihre Mülltonne zu einem dafür eingerichteten Sammelplatz zu bringen. Ein Anspruch auf eine "individuelle Lösung" zu Lasten der anderen Entgeltzahler oder auf Aufrechterhaltung der in der Vergangenheit praktizierten Müllentsorgung bestehe nicht.
Die Berufsgenossenschaft Verkehr hatte im vorliegenden Fall festgestellt, dass der in der
Rückwärtsfahren des Abfallsammelfahrzeugs möglichst zu vermeiden
Diese Entscheidung hat das OVG in zweiter Instanz bestätigt und den anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts auf die Beschwerde des Kreises geändert. Eine geeignete Wendemöglichkeit bestehe nicht. Ein Rückwärtsfahren des Abfallsammelfahrzeugs sei aus straßenverkehrs- und arbeitsschutzrechtlichen Gründen möglichst zu vermeiden. Vorliegend dürfe die beim Rückwärtsfahren zurückzulegende Strecke nach fachlicher Einschätzung der Berufsgenossenschaft und der Gesetzlichen Unfallversicherung maximal 150 m betragen.
Zumutbarkeit für Anwohner am Ende der Sackgasse im Einzelfall zu entscheiden
Inwieweit es den am Ende der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31415
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