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Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 22.06.2017
- Az. S 19 AS 2057/17 ER -
Sozialgericht verhängt wegen missbräuchlicher Rechtsverteidigung Verschuldenskosten gegen Jobcenter Hagen
Jobcenter muss gemäß § 192 des Sozialgerichtsgesetzes Verschuldenskosten in Höhe von 500 Euro zahlen
Verweigert ein Jobcenter EU-Ausländern, die wegen eines Minijobs als Arbeitnehmer anzusehen sind, aufstockendes Arbeitslosengeld II, ohne hierfür eine Stütze im Gesetz oder in der Rechtsprechung zu finden, kann das Sozialgericht der Behörde bereits im Eilverfahren wegen missbräuchlicher Rechtsverteidigung Verschuldenskosten auferlegen. Dies ergibt sich aus dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Jobcenter Hagen einer seit 2014 in Deutschland lebenden rumänischen Familie mit vier Kindern Arbeitslosengeld II bzw.
Jobcenter mehrfach zur Zahlung des offensichtlich bestehenden Leistungsanspruchs aufgefordert
Nachdem das Sozialgericht anhand der vorgelegten Unterlagen und im Rahmen eines Erörterungstermins die Angaben des Antragsstellers überprüft und das Jobcenter wegen der geringen Anforderungen an die Arbeitnehmereigenschaft auf den offensichtlich bestehenden
Jobcenter per einstweiliger Anordnung zur vorläufigen Zahlung von Grundsicherungsleistungen verurteilt
Das Gericht erließ daraufhin eine einstweilige Anordnung gegenüber dem Jobcenter zur vorläufigen Zahlung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2017
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
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Dokument-Nr. 24431
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