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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 23.06.2016
- S 15 AS 133/16 -
Sozialgericht legt Heilbronner Jobcenter insgesamt 2.000 Euro Verschuldenskosten auf
Prozessführung des Jobcenters missbräuchlich und im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG
Das Sozialgericht hat das Jobcenter Heilbronn zur Zahlung von insgesamt 2.000 Euro Verschuldenskosten verpflichtet.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Einkommen der 32-jährigen Klägerin und ihres 37-jährigen Partners reichte nicht aus, um den Grundsicherungsbedarf für sich und ihre beiden sechs und acht Jahre alten Kinder zu decken. Obwohl die Eltern Einkommensnachweise vorlegten, bewilligte das
Jobcenter besteht auf gerichtliche Entscheidung
Im nachfolgenden Klageverfahren lehnte es das
Auferlegung von Verschuldenskosten in Höhe von 1.000 Euro angemessen
Das Sozialgericht Heilbronn verurteilte das
Hinweis zur Rechtslage:
§ 40 SGB II [Anwendung von Verfahrensvorschriften]:
[...] Entsprechend anwendbar sind die Vorschriften des Dritten Buches über [...] die vorläufige Entscheidung (§ 328). [...]
§ 328 SGB III [Vorläufige Entscheidung]:
(1) 1 Über die Erbringung von Geldleistungen kann vorläufig entschieden werden, wenn [...] zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs [...] auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist, die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen, nicht zu vertreten hat. 2 Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben. [...]
§ 63 SGB X [Erstattung von Kosten im Vorverfahren]:
(1) 1 Soweit der
§ 192 Sozialgerichtsgesetz [Kostenentscheidung bei Verschulden]
(1) 1 Das Gericht kann im Urteil oder, wenn das Verfahren anders beendet wird, durch Beschluss einem Beteiligten [...] die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass [...] der Beteiligte den Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm vom Vorsitzenden die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung oder -verteidigung dargelegt worden und er auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreites hingewiesen worden ist.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2016
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
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Dokument-Nr. 22900
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