wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 20.12.2004
S 5 AL 1/04 -

Unverzügliche Arbeitslosmeldung bei befristetem Arbeitsverhältnis

Unverzügliche Arbeitslosmeldung bei befristetem Arbeitsverhältnis Eine Agentur für Arbeit darf Leistungen nicht wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung mindern, wenn die Meldung nach Abschluss erfolglos gebliebener Verhandlungen über eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses erfolgte.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 46-jährigen Schweißers aus Fröndenberg, der in einem bereits einmal verlängerten und zuletzt bis zum 16.09.2003 befristeten Arbeitsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma gestanden hatte. Erst nach Mitteilung des Arbeitgebers vom 15.09.2003 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Folgetag meldete sich der Versicherte arbeitssuchend. Er gab an, ihm sei zuvor von dem Leiter der Personalabteilung mitgeteilt worden, dass man sich um weitere Arbeit für ihn bemühe.

Die Agentur für Arbeit in Hamm minderte die Arbeitslosenhilfe um 1.050,00 EUR, weil der Arbeitslose gegen seine Pflicht zur frühzeitigen Arbeitslosmeldung verstoßen habe. Bereits mit Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages bzw. mit der wiederholten Befristung sei ihm der Zeitpunkt des Beschäftigungsendes bekannt gewesen. Die Arbeitssuchendmeldung erst nach der Mitteilung des Arbeitgebers über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei daher nicht "unverzüglich" erfolgt.

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die Agentur für Arbeit zur Zahlung der ungeminderten Arbeitslosenhilfe. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Arbeitslosmeldung werde nicht schuldhaft verletzt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund andauernder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber die begründete Hoffnung haben könne, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass das Arbeitsverhältnis bereits einmal verlängert worden sei. In diesem Falle habe der Arbeitnehmer noch keine sichere Kenntnis von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehabt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2005
Quelle: Pressemitteilung des SG Dortmund vom 13.01.2005

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht | Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 333 Dokument-Nr. 333

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil333

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?