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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 23.08.2012
- S 4 R 284/11 ER -
Mutter darf 8-jährigen Sohn in Reha begleiten
Rentenversicherung muss für die Unterbringung die Kosten übernehmen
Das Sozialgericht Gießen hat die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem Eilverfahren verpflichtet, die Kosten für die Unterbringung der Mutter eines 8-jährigen Kindes während dessen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme zu übernehmen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die
Rentenversicherung lehnt Antrag auf Kostenübernahme für Unterbringung der Mutter ab
Die
Begleitung der Mutter aus medizinischer Sicht für Kind erforderlich
Dies sah das Sozialgericht anders. Nach den Richtlinien reichten medizinische Gründe aus, um die Unterbringung einer Begleitperson zu ermöglichen, eine Begrenzung auf schwerstbehinderte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2012
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
- Deutsche Rentenversicherung muss Kosten für Reha-Aufenthalt eines essgestörten Kindes übernehmen
(Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.07.2010
[Aktenzeichen: S 4 R 285/10 ER]) - Kostenerstattungspflicht für Rehabilitationssport nur bei absoluter Notwendigkeit
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2012
[Aktenzeichen: S 16 KR 8187/09])
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Dokument-Nr. 14282
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