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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2012
- S 16 KR 8187/09 -
Kostenerstattungspflicht für Rehabilitationssport nur bei absoluter Notwendigkeit
Krankenkasse bei Krankheit und Behinderung nicht unbedingt zur Zahlung von Leistungen verpflichtet
Ein gesetzlich Krankenversicherter hat nur dann Anspruch auf Übernahme der Kosten ärztlich verordneten Rehabilitationssports in Gruppen, wenn er aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, an anderen Sportgruppen teilzunehmen oder sich in Mannschaftssportarten zu betätigen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erlitt im April 2007 einen
Rehabilitationssport nur zur Erreichung des Behandlungszwecks gedacht
Die hiergegen erhobene Klage vor dem Sozialgericht Stuttgart hatte keinen Erfolg. Die Begründung des klageabweisenden Urteils stützt sich darauf, dass beim Kläger keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 14008
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