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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 20.01.2015
- S 11 KR 4250/13 -
Auch 17-Jährige mit "Down-Syndrom" hat noch Anspruch auf spezielles Dreirad
Hilfsmittel zur Integration ins Lebensumfeld Nichtbehinderter notwendig
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein bereits 17-jähriges Mädchen, das am sogenannten „Down-Syndroms“ leidet, dann gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf Hilfsmittelversorgung mit einem Spezialfahrrad hat, wenn das Hilfsmittel notwendig ist, um das Mädchen in das Lebensumfeld Nichtbehinderter zu integrieren.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Oktober 1995 geborene Klägerin ist aufgrund eines sogenannten „Down-Syndroms“ in ihrer Intelligenz schwer gemindert und in ihrer Entwicklung einem nichtbehinderten Mädchen von knapp fünf Jahren vergleichbar. Es fällt ihr schwer, sich an Regeln zu halten. Sie neigt zu Wutausbrüchen. In der zuletzt besuchten Sonderschule wurde sie von Mitschülern gehänselt. Sie wohnt im Landkreis Heilbronn bei ihren Eltern und ihrer älteren Schwester auf dem Land (das Dorfzentrum ist rund 5km entfernt). Sie kann behinderungsbedingt nur kurze Wege zu Fuß bewältigen. So ist z.B. der Weg vom 1km vom Wohnort entfernt liegenden Wochenendgrundstück zu anstrengend. Tagsüber in einer Beschützenden Werkstätte beschäftigt, beschränken sich die wesentlichen sozialen Kontakte in ihrer Freizeit auf ihre radfahrbegeisterte Familie. Diese unternehmen regelmäßig Fahrradausflüge, soweit die Betreuung für ihre Tochter gesichert ist. Ein herkömmliches
Krankenkasse lehnt Versorgung mit Spezialfahrrad ab
Den Antrag des seinerzeit 17jährigen Mädchens, ihr ein ärztlich verordnetes Spezialdreirad als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, lehnte ihre
SG verpflichtet Krankenkasse zur Kostenerstattung für zwischenzeitlich selbstbeschafftes Spezialdreirad
Die hiergegen gerichtete Klage war erfolgreich. Das Sozialgericht Heilbronn hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2015
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- Gesetzliche Krankenversicherung nicht zur Kostenübernahme von Fahrradhilfsmitteln für Gehbehinderte verpflichtet
(Sozialgericht Detmold, Urteil vom 05.08.2009
[Aktenzeichen: S 5 KR 323/07]) - Schwerstbehindertes Kind hat Anspruch auf Therapie-Fahrrad
(Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2007
[Aktenzeichen: S 4 KR 17/06 ])
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Dokument-Nr. 20585
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