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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2011
- S 4 AS 2626/09 -
Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei Lactoseintoleranz
Ausweichen auf angebotene kostengünstige lactosefreie Kost und Sojaprodukte zumutbar
Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II hat keinen Anspruch auf monatlichen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei Lactoseintoleranz. Auch probiotische Nahrungsergänzungsmittel beim Bezug von Hartz IV nicht mehrbedarfsfähig. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Die 48jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Raucherin, die laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) bezog, machte einen aus medizinischen Gründen bedingten monatlichen
Lactoseintoleranz rechtfertigt keine Gewährung eines krankheitsbedingten Ernährungsmehrbedarfs
Das Sozialgericht Karlsruhe hat die gegen den Ablehnungs- und Widerspruchsbescheid des Jobcenters gerichtete Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Lactoseintoleranz nicht die Gewährung eines krankheitsbedingten Ernährungsmehrbedarfs rechtfertige. Für Erkrankungen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der Humanmedizin keiner spezifischen Diät, sondern einer so genannten „Vollkost“ bedürfen, werde von Medizinern und Ernährungswissenschaftlern ein
Probiotische Nahrungsergänzungsmittel ebenfalls nicht mehrbedarfsfähig
Ebenso wenig seien probiotische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2011
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Kein ernährungsbedingter Mehrbedarf für "Mittelmeerdiät" bei koronarer Herzerkrankung
(Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 09.12.2009
[Aktenzeichen: S 1 SO 3522/09]) - Hartz IV: Kein Mehrbedarf für kochsalzreduzierte Diät
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.08.2007
[Aktenzeichen: L 6 AS 97/07]) - ALG II-Empfänger kann im Einzelfall erhöhten Mehrbedarf für Krankenkost verlangen
(Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 02.11.2005
[Aktenzeichen: S 34 AS 999/05 ER])
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Dokument-Nr. 11746
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