Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2009
- S 4 SO 5189/07 -
Zur Höhe des Grundsicherungsbedarfs für Heimbewohner
Regelsatz für Haushaltsangehörige ist maßgeblich
Der sozialhilferechtliche Grundsicherungsbedarf für Heimbewohner bemisst sich nach dem Regelsatz für Haushaltsangehörige. Die durchschnittlichen angemessenen Unterkunftskosten im Heim sind fiktiv durch Vergleichsberechnung der tatsächlichen Aufwendungen im Bereich des jeweiligen Sozialhilfeträgers zu ermitteln. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Die 84jährige verwitwete Klägerin begehrt als Bewohnerin eines Alten- und Pflegeheims höhere ergänzende Leistungen der Grundsicherung. Bezogene Renten und Pflegeversicherungsleistungen reichen zur Deckung der Heimkosten von mtl. ca. 2.100 € nicht aus. Die Klägerin wendet sich gegen die aus ihrer Sicht der Höhe nach unzureichenden Bewilligungsbescheide der beklagten Stadt. Die Stadt habe bei der Berechnung des Bedarfs fehlerhaft den niedrigeren
Richter: Niedrigere Regelsatz für Haushaltsangehörige ist maßgeblich nicht der Regelsatz für Haushaltsvorstand
Das Sozialgericht hat die von der Klägerin erhobene Klage abgewiesen und ausgeführt: Bei Leistungen in stationären Einrichtungen sei der niedrigere
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Sozialgerichts Karlsruhe
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7714
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7714
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.