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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 17.04.2012
- S 9 R 7935/09 -
Atypische Leukämie: Dauerhafte Erwerbsminderungsrente möglich
Dauerrente bei schwerwiegenden Erkrankungen ausnahmsweise gerechtfertigt
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist dann nicht befristet sondern auf Dauer zu gewähren, wenn es nach Ausschöpfung aller Behandlungsmethoden unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Nach dem Gesetz werden Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich als Zeitrente gewährt. Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Befristung der
Keine Bestimmung über weitere therapeutische Vorgehensweise
Diese Voraussetzungen sah das Sozialgericht Stuttgart im vorliegenden Fall als erfüllt an. Die Klägerin leide an einer atypischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 13980
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