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Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 29.05.2012
- S 16 AS 581/11 -
Stillende Mütter erhalten keine höheren Hartz IV-Leistungen
Per Gesetz ausdrücklich für die Schwangerschaft vorgesehener Mehrbedarf nicht auf Stillzeit übertragbar
Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und sonstigen mit dem Stillen verbundenen Kosten keine höheren Hartz IV-Leistungen. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrten zwei Mütter einen
Krankheit, die kostenaufwändigere Ernährung notwendig macht, liegt nicht vor
Das Sozialgericht Wiesbaden sah hierfür keine gesetzliche Grundlage. Der Regelbedarf sei als Pauschale ausgestaltet, die über die in § 21 SGB II genannten Fälle hinaus keine Besonderheiten berücksichtige. Der individuelle Kalorienbedarf unterscheide sich erheblich, je nach körperlicher Anstrengung, Gewicht, Größe und Geschlecht. Das Gesetz sehe ausdrücklich nur einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2012
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
- Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei Lactoseintoleranz
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2011
[Aktenzeichen: S 4 AS 2626/09]) - Hartz IV: Alleinerziehenden-Zuschlag auch bei zeitweiser Kinderbetreuung
(Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009
[Aktenzeichen: B 4 AS 50/07 R]) - Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf zusätzliches Geld für ärztlich angeordnete Diät
(Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 16.07.2008
[Aktenzeichen: S 23 AS 2033/08 ER])
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Dokument-Nr. 13556
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