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Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.08.2015
- 4 U 119/14 -
Kein Schadensersatzanspruch bei Autobeschädigung durch Polizeikelle anlässlich einer Verkehrskontrolle
Fehlender Beweis einer Amtspflichtverletzung durch Polizei
Ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG besteht im Falle der Beschädigung eines Pkw durch eine Polizeikelle anlässlich einer Verkehrskontrolle nur dann, wenn der Polizei eine Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarland hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer
Landgericht wies Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Saarbrücken wies die Schadensersatzklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Saarland bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ein Anspruch auf
Kein Nachweis einer Amtspflichtverletzung
Gemäß § 36 Abs. 5 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2018
Quelle: Oberlandesgericht Saarland, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 07.08.2014
[Aktenzeichen: 4 O 7/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 143 NJW-RR 2016, 143 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2016, Seite: 365 NZV 2016, 365
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Dokument-Nr. 25402
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