wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.09.2017
4 MB 56/17 -

VW-Abgasskandal: Zulassungsbehörde darf Informationen über Teilnahme an Diesel-Rückruf weitergeben

Weitergabe von Fahrzeugdaten mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist zulässig

Der Versuch einer Fahrzeughalterin, dem Kraftfahrtbundesamt die Unterrichtung der örtlichen Zulassungsbehörde über die Nicht-Teilnahme ihres Diesel-Pkw an der von der Herstellerin (Volkswagen AG) durchgeführten Rückrufaktion vorläufig gerichtlich untersagen zu lassen, blieb vor dem Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gericht ohne Erfolg.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Kraftfahrtbundesamt hatte der Volkswagen AG aufgegeben, über den Erfolg der angeordneten Rückrufaktion zwecks Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu berichten. Gegenüber denjenigen Fahrzeughaltern, deren Fahrzeuge danach an der Aktion nicht teilgenommen haben, kündigte es an, die Daten dieser Fahrzeuge an die jeweilige örtliche Zulassungsbehörde weiterzugeben. Dort solle dann in eigener Zuständigkeit geprüft werden, ob der Betrieb des Fahrzeugs wegen Vorliegens eines technischen Mangels untersagt werde.

Antragstellerin fühlt sich zur Vornahme des Software-Updates gezwungen

Die Antragstellerin geht davon aus, dass sie gezwungen werden solle, das Software-Update vornehmen zu lassen. Dieses sei jedoch nicht geeignet, die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs herzustellen, vielmehr sei mit einem Schaden zu rechnen.

Kenntnis der Daten für Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich

Nach Auffassung des Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts kommt es darauf in diesem Verfahren nicht an. Maßgeblich sei allein, dass die Kenntnis der Daten für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben einer Zulassungsbehörde aus Sicht des Kraftfahrtbundesamt erforderlich sei. Ein Weisungsrecht des Kraftfahrtbundesamt gegenüber den Zulassungsbehörden bestehe nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2017
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24874 Dokument-Nr. 24874

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24874

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?