Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Leipzig, Gerichtsbescheid vom 12.02.2015
- S 10 AS 2625/13 -
SGB II-Bezieher haben zur Senkung überhöhter Unterkunftskosten regelmäßig sechs Monate Zeit
Verkürzung der Regelübergangsfrist auf drei Monate durch das Jobcenter rechtswidrig
Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) den Leistungsbeziehern eingeräumte sechsmonatige Frist zur Senkung überhöhter Unterkunftskosten eine Regelübergangsfrist und die von einem Jobcenter vorgenommene regelmäßige Verkürzung auf drei Monate rechtswidrig ist.
Der alleinstehende Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bezieht seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ("Hartz IV"). Er bewohnt eine 45,89 qm große Zweiraumwohnung, deren Kosten durch das
Unangemessene Kosten sind nach Auffassung des Jobcenters nur für drei Monate anzuerkennen
Das
SG: Unangemessene Aufwendungen sind in der Regel für sechs Monate als Bedarf anzuerkennen
Das Sozialgericht Leipzig hielt diese Absenkung für rechtswidrig und verurteilte das
Regelübergangsfrist muss bei nötigem Umzug als einziger Möglichkeit zur Kostensenkung ausgeschöpft werden
Diese sechsmonatige Frist sei eine Regelübergangsfrist, die jedenfalls dann ausgeschöpft werden müsse, wenn eine Kostensenkung nur durch einen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2015
Quelle: Sozialgericht Leipzig/ra-online
- Jobcenter muss Quadratmeterpreis für Unterkunftskosten bei Hartz IV anhand eines schlüssigen Konzeptes ermitteln
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2014
[Aktenzeichen: L 4 AS 615/12]) - Jobcenter muss neue Frist zur Kostensenkung nach zwischenzeitlicher Arbeitsaufnahme gewähren
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2012
[Aktenzeichen: L 6 AS 582/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21275
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung21275
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.