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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.11.2005
15 BV 03.3017 -

Rücknahme der Ernennung eines rechtsextremistischen Beamten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erlangten Ernennung zum Beamten - hier: Ernennung zum Baureferendar in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum Baurat zur Anstellung - als rechtmäßig erachtet.

Das Gericht ließ dabei ausdrücklich offen, ob der Kläger formelles Mitglied einer rechts-extremistischen Gruppierung gewesen sei. Jedenfalls habe der Kläger "sonstige Verbindungen" zu einer rechtsextremistischen Organisation (hier: Initiative Gesamtdeutschland) gehabt. Dies habe er bei der Beantwortung eines Erklärungsformblatts über die Mitgliedschaft oder Verbindung zu bestimmten politischen Parteien, Organisationen oder Institutionen wahrheitswidrig verneint. Dadurch habe er die Ernennungsbehörde arglistig getäuscht. Nach Auffassung des Senats sind für die Rechtmäßigkeit der Rücknahme die vom Kläger angeführten, während seiner Dienstzeit erbrachten Leistungen oder seine sonstigen Befähigungen und Eignungen irrelevant. Hierauf stelle der Rücknahmetatbestand nicht ab. Die Rücknahme der Ernennung zum Baureferendar lasse das Beamtenverhältnis insgesamt entfallen. Die Ernennung zum Baurat zur Anstellung sei dadurch gegenstandslos.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen; der unterlegene Kläger kann dagegen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des BayVGH vom 12.12.2005

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