wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 5. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.04.2001
BVerwG 11 C 12.00 -

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.04.2001
BVerwG 11 C 13.00 -

Kein Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Wohnungsleerstand

Die klagende Wohnungsbaugenossenschaft vermietet in Stendal Wohnungen in einer sog. Plattenbau-Siedlung.

Infolge der gesunkenen Einwohnerzahl Stendals kann sie die Wohnungen teilweise nicht vermieten. Wegen der damit verbundenen Ertragsminderung begehrt sie für das Jahr 1997 von der Stadt Stendal den Erlass der Grundsteuer in bestimmtem Umfang. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, ein Grundsteuererlass komme nur bei vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, nicht hingegen bei Wertminderungen aufgrund eines strukturell bedingten Wohnungsleerstands, wie er in Stendal gegeben sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Das Überangebot von Wohnungen aufgrund des Rückgangs der Einwohnerzahl vermindert den Wert der Mietwohnungen in Stendal. Die Ertragsminderung, die die Klägerin geltend macht, beruht allein auf dieser Veränderung der allgemeinen Wertverhältnisse. Nach der maßgeblichen Vorschrift des § 33 des Grundsteuergesetzes rechtfertigt eine solche Ertragsminderung, die alle Vermieter im Grundsatz in vergleichbarer Weise trifft, nicht einen Grundsteuererlass. Dieser ist vorübergehenden Mietausfällen im Einzelfall vorbehalten. Dieser Rechtslage kann die Klägerin Rechnung tragen, indem sie Wohnungen aus dem Markt nimmt; dies führt über eine Fortschreibung des Einheitswerts zur Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer an die tatsächlichen Gegebenheiten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Pressemitteilung Nr. 15/2001 des BVerwG vom 04.04.2001

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Grundsteuer

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1615 Dokument-Nr. 1615

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1615

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?