wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 11.11.2016
324 O 258/16 -

"Süßes Baby-Geheimnis": Prominente hat aufgrund unwahrer Behauptung einer Schwangerschaft durch Zeitschrift Unter­lassungs­anspruch

Begriff "süßes Geheimnis" wird als Synonym für Schwangerschaft verstanden

Wird in der Überschrift in einer Zeitschrift ein "süßes Baby-Geheimnis" einer Prominenten genannt, so steht der Prominenten ein Unter­lassungs­anspruch aufgrund einer unwahren Behauptung einer Schwangerschaft zu. Der Begriff "süßes Geheimnis" wird als Synonym für eine Schwangerschaft verstanden. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Zeitschrift erschien im Februar 2016 ein Artikel über eine Prominente. Auf der Titelseite wurde der Artikel in der Schlagzeile unter anderem mit dem Begriff "süßes Baby-Geheimnis" angekündigt. Die genannte Prominente verlangte ein Unterlassen des Artikels. Sie führte an, dass sie nicht schwanger und der Artikel insofern unwahr sei. Der Verlag weigerte sich eine Unterlassungserklärung abzugeben. Er führte an, dass sich der Begriff "süßes Baby-Geheimnis" nicht auf eine Schwangerschaft der Prominenten beziehe, sondern auf ihre bereits vorhandenen 13 Monate alten Zwillinge. Die Prominente sah dies anders und erhob Klage.

Anspruch auf Unterlassung wegen unwahrer Tatsachenbehauptung

Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Unterlassung der unwahren Tatsachenbehauptung zu. Da an der Verbreitung einer unwahren Tatsache regelmäßig kein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse bestehe und es sich zudem um einen der inneren Privatsphäre der Klägerin zugehörigen Umstand handele, überwiege das Interesse der Klägerin an einem Unterlassen.

Begriff "süßes Geheimnis" wird als Synonym für Schwangerschaft verstanden

Der Begriff "süßes Geheimnis" werde in Publikationen regelmäßig als Synonym für eine Schwangerschaft genutzt und von dem Durchschnittsleser daher auch so verstanden, so das Landgericht. Dass es vorliegend "süßes Baby-Geheimnis" heißt, führe zu keiner anderen Bewertung. Die Kombination "süßes Baby-Geheimnis" impliziere angesichts der dargestellten regelmäßigen Verwendung des Begriffs "süßes Geheimnis", dass die Klägerin ein ganz konkretes Geheimnis habe und sich dieses auf ein Baby beziehe, sie nämlich wieder schwanger sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2019
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Medienrecht | Presserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 680
NJW-RR 2017, 680

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27015 Dokument-Nr. 27015

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27015

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Knallerbse schrieb am 05.02.2019

Was erwartet man eigentlich von der FUNKE Meineidtruppe? Vielleicht wären 5 Jahre in Sibirien für diese Leute eine NEUE WELT? Dort hat man allerdings Zeit zum Nachdenken. Kleiner Tipp: Der Schnee dort ist mitunter weiß.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?