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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.11.2015
- 15 U 97/15 -
Schauspielerin steht wegen ungenehmigter Fotos zur Berichterstattung über möglicher Schwangerschaft Unterlassungs- und Entschädigungsanspruch zu
Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Wird eine Schauspielerin ohne ihre Einwilligung fotografiert, um damit eine Berichterstattung über eine mögliche Schwangerschaft zu ermöglichen, so wird in schwerwiegender Weise ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies begründet sowohl ein Unterlassungs- als auch ein Entschädigungsanspruch. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine bekannte
Landgericht gab Klage statt
Das Landgericht Köln gab der Klage der
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Unterlassungs- und Entschädigungsanspruch
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Der
Unzulässige Fotoaufnahme und Berichtserstattung
Die Aufnahme der
Entschädigung von 7.500 EUR wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe die schwere Persönlichkeitsverletzung die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 03.06.2015
[Aktenzeichen: 28 O 466/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 818 NJW 2016, 818 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2016, Seite: 443 ZUM 2016, 443
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Dokument-Nr. 24101
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