wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.06.2019
10 L 2468/19.TR -

Forderung für Hauptwohnung durch Dritten beglichen: Rundfunkbeiträge für Zweitwohnung zulässig

Finanzieller Vorteil eines Wohnungseigentümers für Zweitwohnung nicht durch Heranziehung eines Dritten für Hauptwohnung abgegolten

Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag eines Zweit­wohnungs­inhabers, mit welchem dieser sich gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen für seine Zweitwohnung zur Wehr gesetzt hat, abgelehnt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Südwestrundfunk für den Zeitraum Mai 2018 bis April 2019 Rundfunkbeiträge in Höhe von 226 Euro inklusive Säumniszuschlägen für die Zweitwohnung des Antragstellers festgesetzt. Für die Hauptwohnung des Antragstellers wurde dieser nicht selbst zur Zahlung der Rundfunkbeiträge herangezogen, sondern ein beim Beitragsservice des Südwestrundfunks als Inhaber dieser Wohnung gemeldeter Dritter. Der Antragsteller hat gegen die Festsetzungsbescheide Widersprüche eingelegt und im vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutz begehrt.

VG bejaht Zulässigkeit geforderter Rundfunkbeiträge

Das Verwaltungsgericht Trier lehnten den Eilantrag ab. Zwar verstoße es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit, für eine Zweitwohnung Beiträge zu verlangen, soweit der Wohnungsinhaber bereits zur Leistung eines Rundfunkbeitrages für seine Hauptwohnung herangezogen werde, denn dieselbe Person dürfe für die Möglichkeit zur privaten Rundfunknutzung nicht zu insgesamt mehr als einem vollen Beitrag herangezogen werden. Anderes gelte jedoch im Fall des Antragstellers, da dieser selbst im relevanten Zeitraum weder zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für seine Hauptwohnung herangezogen worden sei noch hierfür bereits Rundfunkbeiträge gezahlt habe. Insofern müsse er nicht doppelt für denselben Vorteil zahlen. Zudem sei durch die Heranziehung des Dritten für die Hauptwohnung nicht bereits der Vorteil des Antragstellers für seine Zweitwohnung abgegolten. Vielmehr sei der mit den Rundfunkbeiträgen abgegoltene Vorteil personen- und nicht wohnungsbezogen zu verstehen. Hiervon ausgehend sei sowohl für den Antragsteller als auch den als Inhaber der Hauptwohnung Gemeldeten von einem abgeltungspflichtigen Vorteil auszugehen, da vieles dafür spreche, dass es beiden möglich sei, in Haupt- und Zweitwohnung - auch getrennt voneinander - Rundfunk zu empfangen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkbeitragsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Rundfunkbeitrag | Zweitwohnung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27603 Dokument-Nr. 27603

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27603

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?