Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 07.05.2019
- B 2 U 31/17 R -
Verletzung beim Einwerfen eines privaten Briefes auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden
Rein privatwirtschaftliche Handlungen stehen nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Verletzung, die sich ein Versicherter beim Einwerfen eines privaten Briefes auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zuzieht, nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Rein privatwirtschaftliche Handlungen stehen nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte die Anerkennung eines auf dem Weg von ihrer Arbeitsstätte nach Hause erlitten Unfallereignisses als
Die Beklagte lehnte die Anerkennung des Ereignisses als
SG bejaht Vorliegen eines Arbeitsunfalls
Das Sozialgericht Chemnitz hob auf die Klage die angefochtenen Bescheide durch Gerichtsbescheid auf und verurteilte die Beklagte, das Ereignis als
LSG verneint Vorliegen eines Arbeitsunfalls
Auf die Berufung der Beklagten hob das Sächsische Landessozialgericht den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts auf und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Hinweis auf Urteil vom 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R) bleibe der Versicherungsschutz gerade nicht so solange erhalten, wie sich der Versicherte noch innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums der Straße befinde. Sobald ein Versicherter private eigenwirtschaftliche Zwecke verfolge, die mit der versicherten Fortbewegung nicht übereinstimmten, werde der Versicherungsschutz unterbrochen und zwar solange, bis die Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel hin wieder aufgenommen werde. Hier sei eine solche Unterbrechung des versicherten Arbeitsweges gegeben. Die Klägerin sei erkennbar mit der rein privaten Zielrichtung, einen Privatbrief in den
Die Klägerin rügte eine Verletzung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII. Die Verrichtung (das Einwerfen des Briefes) sei bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als ein Teil des versicherten Wegs anzusehen.
Briefeinwurf steht als rein privatwirtschaftliche Handlung nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung
Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Das Bundessozialgericht verwies darauf, dass das Landessozialgericht zu Recht entschieden hatte, dass die Klägerin keinen
Versicherte Tätigkeit wurde zweifelsfrei unterbrochen
Soweit das Landessozialgericht die Auffassung zu vertreten scheine, dass das Bundessozialgericht in seiner neueren Rechtsprechung die Rechtsfigur der unschädlichen "geringfügigen Unterbrechung" aufgegeben habe, so dass jedwede Unterbrechung des Weges aus privaten Motiven unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer zur Beendigung des Versicherungsschutzes führe, treffe dies nicht zu. Wie das Bundessozialgericht mehrfach klargestellt habe, sei eine Unterbrechung aber nur dann als geringfügig zu bezeichnen, wenn die Verrichtung bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Weges in seiner Gesamtheit anzusehen sei. Das sei der Fall, wenn sie zu keiner erheblichen Zäsur in der Fortbewegung in Richtung auf das ursprünglich geplante Ziel führe, weil sie ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" erledigt werden könne. Dies sei hier allerdings nicht der Fall gewesen, weil die konkrete, versicherte Verrichtung des Autofahrens unterbrochen worden sei. Die Klägerin habe ihren Pkw anhalten, aus ihm aussteigen und zum
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2019
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online (pm/kg)
- Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 10.06.2015
[Aktenzeichen: S 4 U 362/14] - Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 04.05.2017
[Aktenzeichen: L 2 U 124/15]
- Unfall auf dem Weg vom Arzt zum Betrieb ist kein Arbeitsunfall
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.02.2018
[Aktenzeichen: S 36 U 131/17]) - BSG: Kein Arbeitsunfall bei Sturz nach Lebensmittelkauf auf dem Weg nach Hause
(Bundessozialgericht, Urteil vom 31.08.2017
[Aktenzeichen: B 2 U 11/16 R]) - Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall
(Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2015
[Aktenzeichen: S 31 U 427/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27681
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27681
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.