Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 31.08.2017
- B 2 U 11/16 R -
BSG: Kein Arbeitsunfall bei Sturz nach Lebensmittelkauf auf dem Weg nach Hause
Kein Versicherungsschutz durch gesetzliche Unfallversicherung
Es besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn eine Arbeitnehmerin auf dem Weg nach Hause mit ihrem Pkw anhält um Lebensmittel einzukaufen und nach dem Abstellen der Lebensmittel auf dem Beifahrersitz auf dem Bürgersteig stürzt. Dies stellt keinen Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII dar. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2010 bekam eine Arbeitnehmerin auf dem Weg von ihrer Arbeit nach Hause hunger. Sie entschied sich daher mit ihrem Pkw am Straßenrand zu parken, um in einer Metzgerei
Sozialgericht und Landessozialgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Sozialgericht Gießen als auch das Landessozialgericht Hessen wiesen die Klage ab. Nach Auffassung des Landessozialgerichts sei der Versicherungsschutz mit dem Parken des Pkw am Straßenrand unterbrochen worden. Der
Bundessozialgericht verneint ebenfalls Versicherungsschutz
Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Klägerin zurück. Die Klägerin habe keinen
Kein Versicherungsschutz für Lebensmitteleinkauf nach der Arbeit
Zwar könne nach Ansicht des Bundessozialgerichts Versicherungsschutz für während einer Arbeitspause zurückgelegte Wege zur Nahrungsaufnahme oder zum
Kein Aufleben des Versicherungsschutzes durch Abstellen des Einkaufs auf Beifahrersitz
Der Versicherungsschutz lebe zwar wieder auf, so das Bundessozialgericht, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet sei und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen werde. Dies sei hier aber mit dem Abstellen des Einkaufs auf dem Beifahrersitz und dem Fortbewegen zur Fahrertür noch nicht geschehen. Daher sei eine Entscheidung darüber unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz in der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2018
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Gießen, Urteil vom 11.04.2014
[Aktenzeichen: S 1 U 136/11] - Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.02.2016
[Aktenzeichen: L 3 U 95/14]
- Arbeitsunfall: Auch der Weg zum Mittagessen mit der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.08.2009
[Aktenzeichen: L 2 U 105/09]) - Sturz nach versuchtem Kauf einer Semmel stellt versicherten Arbeitsunfall dar
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.12.2015
[Aktenzeichen: L 3 U 402/13])
Jahrgang: 2018, Seite: 1200 NJW 2018, 1200 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2018, Seite: 448 r+s 2018, 448
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26087
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26087
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.