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Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 20.03.2024
- 9 U 54/23 -
Keine Entschädigung für Mobilfunkkunde wenn die Mobiltelefonie aufgrund einer Netzstörung ausfällt
Telekommunikationsgesetz sieht eine Entschädigung nur im Falle eines vollständigen Ausfall des Dienstes vor
Fällt allein die Mobiltelefonie aufgrund einer Netzstörung aus, hat der Kunde keinen Anspruch gegen seinen Mobilfunkanbieter auf Entschädigung. So entschied das Oberlandesgericht Braunschweig und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Göttingen ab.
Das Landgericht Göttingen hatte einen Mobilfunkanbieter verurteilt, eine
Kein vollständiger Ausfall des Dienstes
Abweichend von der Entscheidung des LG sei gerade nicht von einem „vollständigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2024
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33973
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