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Landgericht Berlin II, Urteil vom 29.08.2024
- 52 O 254/23 -
Unternehmen müssen Informationen zur Echtheit von Sternebewertungen machen
Apple muss fehlende Prüfung von Bewertungen im App Store transparent machen
Apple muss besser darüber aufklären, dass Sternebewertungen im App Store nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Der entsprechende Hinweis in den Nutzungsbedingungen des Anbieters reichte nach Ansicht des Landgerichts Berlin nicht aus. Zuvor hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Klage eingereicht.
Der Hintergrund der Entscheidung ist, dass Anbieter gesetzlich verpflichtet sind darüber zu informieren, ob und wie sie die Echtheit einer
Intransparente Sternebewertung
Im App Store der Apple Distribution International Ltd. enthält die Beschreibung der Apps auch die im Online-Handel üblichen Sternebewertungen sowie Rezensionen von Nutzern. Angezeigt werden unter anderem der Durchschnittswert und die Verteilung der Bewertungen. Doch eine wichtige Information fehlt bei den Sternebewertungen: Apple prüft nicht, ob die Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Anwendung tatsächlich genutzt haben. Das steht lediglich in einem Hinweis in den Nutzungsbedingungen des Anbieters - unter der Überschrift "Deine Beiträge zu unseren Diensten".
Pflichtinformation muss klar erkennbar sein
Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2024
Quelle: Verbraucherzentrale, Landgericht Berlin, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34610
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